Studienabschlussdarlehen

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Mit der studentenfreundlicheren Gestaltung des Studienabschlussdarlehens hat der RCDS Bayern eine Thematik aufgenommen, die vor allem für Studenten in höheren Semestern relevant wird.

 

Das Studienabschlussdarlehen, welches Lücken des BAföG bei der Überschreitung der Regelstudienzeit decken soll, ist an enge Voraussetzungen geknüpft. So muss zum Beispiel ein Bürge unter 60 Jahren gefunden werden, der bereit ist, die Gesamtsumme im Notfall auf einmal zu entrichten. Viele Studenten können auf eine solche Person in ihrem Umfeld jedoch nicht zurückgreifen. Deshalb setzt sich der RCDS Bayern dafür ein, dass der Freistaat Bayern als Bürge für das Studienabschlussdarlehen, welches nahezu keine Ausfallquote hat, fungiert.

Zuletzt aktualisiert am 30. September 2009